Schriftgröße ändern
Braucht die Stadt Lübbecke jetzt eine Grundsteuererhöhung ?
WL hält Steuererhöhung für unangemessen
15.05.2024
Martin Klee
Braucht die Stadt Lübbecke jetzt eine Grundsteuererhöhung?

Die letzte Erhöhung der Grund- und Gewerbesteuersätze erfolgte, als die Ausgleichsrücklage der Stadt Lübbecke drohte aufgezehrt zu werden und die Liquiditätslage drohte problematisch zu werden.

In einer solchen Situation muss man entweder die Einnahmen erhöhen oder Ausgaben streichen. Das Streichen von Ausgaben ist unpopulär, weil es niemanden freut, wenn man bestimmte Angebote nicht mehr nutzen kann, erforderliche Instandhaltungsmaßnahmen unterbleiben und wünschenswerte Investitionen zurückgestellt werden.

Die Einnahmenseite der Stadt ist in erster Linie davon abhängig, in welcher Höhe Gewerbesteuerzahlungen vereinnahmt werden können.
In wirtschaftlich schwierigen Zeiten gehört nicht viel dazu, sinkende Gewerbesteuereinnahmen vorherzusagen.

Aber wie ist die aktuelle Situation?

Für das Jahr 2023 wurde in der letzten Woche deutlich: viel besser als erwartet! Die Ausgleichsrücklage der Stadt Lübbecke war zum Jahresende 2023 gefüllt mit ca. 60 Mio €, der Liquiditätsbestand der Stadt Lübbecke betrug zum Jahresende über 40 Mio €, was nicht nur
auskömmlich ist, sondern sogar komfortabel.

In dieser Situation hält die WL Steuererhöhungen für unangemessen und hat deswegen dagegen gestimmt.

Wir fühlen uns durch die aktuelle Entwicklung bestätigt.